Die Frauenquote und das Grundgesetz

Das  Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

(aktuell relevante Auszüge)

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Quelle: dejure.org

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle: dejure.org

(Hervorhebungen: Die Kehrseite)

Sind Politiker, Verfassungsrichter und Medienleute, die sich für eine Frauenquote aussprechen überhaupt noch als Bürger dieses Landes zu betrachten? Denn anders als gewöhnliche Kriminelle, die sich lediglich Zuwiderhandlungen des Strafgesetzbuches schuldig machen, treten diese Hochverräter die oberste gesetzliche Grundordnung dieses Landes mit Füßen. Daher wäre es, in letzter Instanz, Aufgabe des Souveräns, diesen Subjekten die Staatsbürgerschaft, mit allen damit verbundenen Rechten, abzuerkennen.

In diesem Sinne und in meinem Namen

Karsten Mende

3 Kommentare zu „Die Frauenquote und das Grundgesetz

    1. Kann sein, aber Dummheit schützt vor Strafe nicht. In diesem Falle ganz besonders nicht, weil es sich bei den erwähnten Artikeln des GG nicht um irgendwelche Spezialgesetze handelt, sondern um grundlegende Regelungen zum Erhalt des gesellschaftlichen Friedens, die darüber hinaus in einem, für Gesetzestexte unüblich, sehr verständlichen deutsch verfasst wurden, so dass sie auch das dümmste Individuum verstehen muss. Hier gibt es keine Gnade für vermeintliches Nichtwissen. Für die genannten Berufsgruppen ganz besonders nicht.

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