Dass Frauen sich diskriminiert fühlen, wenn sie von Männern „begafft“ werden, ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass sie jetzt auch noch Diskriminierung unterstellen, wenn Männer das nicht mehr tun. Allen voran Barbara Dribbusch. Diese vorgebliche Journalistin hat offenbar ein Problem damit, dass die Blicke der Männer nicht (mehr?) an ihr haften.

Deshalb hat die taz jetzt eine Kolumne von Frau Dribbusch veröffentlicht, in der sie sich über diese Form der „Diskriminierung“ ausheult. Titel der Kolumne ist „Der Nichtblick des Mannes“. Das Thema der Kolumne ist eine besondere Form vermeintlicher Frauendiskriminierung, nämlich die Diskriminierung von älteren Frauen. Diese, so Dribbusch, würden „[…]diskriminiert, aber nicht etwa, weil wir zu wenig Geld verdienen oder einen Offroader nicht alleine aus dem Schlamm schieben können. Nein, es geht um die Blicke. Wir kriegen zu wenig Blicke. Viel zu wenig. Von den Männern. Wir leiden unter Blickmangel. Und die Männer sind schuld, mal wieder.“ (Hervorhebung durch den Autor) Diese Aussage schiebt Frau Dribbusch einer nicht näher benannten Autorin zu.
Leider lässt sich der Ursprung dieser Aussage nicht verifizieren, da die „Journalistin“ nicht in der Lage zu sein scheint, eine Quellenangabe für diese Behauptung anzugeben. Im Netz jedenfalls lässt sich dazu nichts weiter finden. Daher muss angenommen werden, dass Frau Dribbusch selbst die Quelle dieser Behauptung ist. Warum ist das wichtig? Diskriminierung hat einen juristischen Hintergrund. Daher kommt eine solche Aussage einer Verleumdung sehr nahe. Wenn Frau Dribbusch keine andere Quelle für diese pauschale Verleumdung ALLER Männer nennen kann, bleibt diese Straftat (§187 StGB) an ihr haften.
Karsten Mende
Ein Kommentar zu „„Diskriminierung“ VS Verleumdung“